der Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.)
In diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:
F.G.H.S.:
Verkäufer:
Käufer:
Werktage:
Täge:
Schriftlich:
Geistige Eigentumsrechte:
die Vereniging van Fabrikanten en Groothandelaren in Sportbenodigdheden (F.G.H.S.) mit satzungsmaBigem Sitz in Utrecht;
Handelsonderneming Kubus BV - Nijkerk - NL;
die naturliche oder juristische Person, die Vertragspartei oder eines anderen Rechtsverhaltnisses mit dem Verkaufer ist oder der der Verkaufer ein Angebot oder eine Offerte gemacht hat;
alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, dem 2. Osterfeiertag, Himmelfahrt, dem 2. Pfingstfeiertag, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, den Tagen, die durch die Regierung zu nationalen Feiertagen bestimmt wurden oder bestimmt werden und der Tag, an dem der Geburtstag des Konigs offiziell gefeiert wird (Konigstag)
Alle Kalendertage
darunter fallen auch elektronische/digitale (E-Mail-) Nachrichten
alle Rechte des intellektuellen Eigentums und damit verwandte Rechte, wie Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Musterrecht, Firmenrecht,
Datenbankrecht und verwandte Schutzrechte sowie Rechte auf Know-how.
2.1
Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen gelten ausschlieBlich fur alle Angebote und Offerten des Verkaufers an den Kaufer und fur alle Vertrage zwischen dem Verkaufer und dem Kaufer - gleich welcher Art - sowie fur alle (sonstigen) Rechtshandlungen, Rechtsverhaltnisse und Vereinbarungen, unabhangig davon, ob sie sich daraus ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschaftsbedingungen des Kaufers wird ausdrucklich ausgeschlossen und abgelehnt.
2.2
Der Verkaufer hat das Recht, diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen jederzeit zu andern und/oder zu erganzen. Im Falle einer wesentlichen Anderung wird der Verkaufer den Kaufer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der betreffenden Anderung oder Erganzung schriftlich informieren. Sofern der Kaufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Absendung der schriftlichen Mitteilung schriftlich widerspricht, gilt sein Einverstandnis mit der Anderung oder Erganzung als stillschweigend gegeben. Etwaige
Einkaufskonditionen und sonstige Geschaftsbedingungen des Kaufers gelten nur dann, wenn mit dem Verkaufer ausdrucklich und schriftlich vereinbart wurde, dass sie unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen fur den Vertrag gelten.
2.3
Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschaftsbedingungen oder eines Teils davon bleiben die ubrigen Bestimmungen in Kraft.
3.1
Alle vom Verkaufer erteilten Angebote, Offerten, Kostenvoranschlage und dergleichen sind unverbindlich, es sei denn, der Verkaufer hat ausdrucklich und schriftlich auf das Gegenteil hingewiesen. Zu den Angeboten, Kostenvoranschlagen, Offerten und dergleichen gehoren auch Preislisten, Prospekte und sonstige zur Verfugung gestellten Informationen.
3.2
Der (Kauf-)vertrag kommt zustande, wenn der Kaufer eine Bestellung beim Verkaufer tatigt und dieser Auftrag vom Verkaufer angenommen wird. Eine Bestellung erfolgt formlos. Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E¬Mail) Bestatigung der Bestellung an den Kaufer durch eine im Namen des Verkaufers bevollmachtigte Person oder durch Lieferung des Inhalts der Bestellung an den Kaufer.
1st der Vertrag durch die unberechtigte Vertretung des Verkaufers zustande gekommen, so gehen alle daraus entstehenden Folgen zu Lasten und auf Risiko des Kaufers.
3.3
Der Kaufer gewahrleistet, dass die Person, die im Namen des Kaufers eine Bestellung tatigt, befugt ist, den Vertrag mit dem Verkaufer zu schlieBen. Der Kaufer beruft sich nicht auf eine unberechtigte Vertretung gegenuber dem Verkaufer.
3.4
Ein Rucktritt vom Vertrag ist nicht moglich, es sei denn, der Verkaufer stimmt schriftlich zu und die betreffende Ware ist noch nicht geliefert worden. Der Verkaufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu knupfen. Der Rucktritt vom Vertrag beruhrt die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers fur bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten nicht.
3.5
Anderungen und Erganzungen von Vertragen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Verkaufer und Kaufer ausdrucklich schriftlich vereinbart wurden.
3.6
Eine Lieferverpflichtung entsteht fur den Verkaufer erst nach Annahme eines Auftrags gemaB Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen und unbeschadet dessen, was in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen festgelegt ist.
4.1
Vom Verkaufer an den Kaufer zur Verfugung gestellte Konstruktionszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Modelle, Computersoftware, Fotos, Muster, Entwurfe, Logos, MaB-, Mengen-, Design-, Farb-, Materialangaben, technische Spezifikationen und/oder sonstige Materialien und Daten zu den vom Verkaufer angebotenen Waren gelten nur als annahernde Beschreibungen der Waren. Der Verkaufer ubernimmt daher keine Gewahr fur die Richtigkeit und Vollstandigkeit dieser Materialien und Daten.
4.2
Der Verkaufer haftet nicht im Hinblick auf die Verwendung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Kaufer, sofern nicht ausdrucklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3
Die in diesem Artikel angegebenen Materialien und Daten bzw. jegliche Rechte an ihnen bleiben Eigentum des Verkaufers. Auf die erste Anforderung des Verkaufers hin hat der Kaufer die vorgenannten Materialien und Daten auf seine Kosten an den Verkaufer zuruckzusenden.
4.4
Alle geistigen Eigentumsrechte, die in den in diesem Artikel genannten Materialien und Daten enthalten sind oder sich daraus ergeben, verbleiben (weiterhin) beim Verkaufer und/oder seinen Lizenzgebern. Nichts in diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen zielt auf die Ubertragung jeglicher geistigen Eigentumsrechte auf den Kaufer ab.
4.5
Der Kaufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten nur im Rahmen der Ausfuhrung des Vertrages verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden durfen weder die Waren noch die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkaufers Dritten zur Verfugung gestellt oder ubergeben werden, gleichgultig ob zur Wiederverwendung oder nicht. Der Kaufer garantiert, dass diese Verpflichtung auch allen seinen Mitarbeitern auferlegt wird und er fur deren Einhaltung verantwortlich ist.
5.1
Der Verkaufer geht davon aus, dass die dem Verkaufer vom Kaufer zur Verfugung gestellten Konstruktionszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Computersoftware, Modelle, Fotos, Muster, Entwurfe, Logos, angegebenen MaBe, Mengen, Ausfuhrungen, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder sonstigen Materialien und Daten ausreichend, richtig und vollstandig sind, ohne dass der Verkaufer zu einer weiteren Untersuchung verpflichtet ist.
5.2
Der Kaufer stellt den Verkaufer von allen Schaden und Kosten im Zusammenhang mit gerichtlichen und/oder auBergerichtlichen Anspruchen Dritter frei, die behaupten, dass durch die Verwendung der in diesem Artikel genannten Materialien und Daten durch den Verkaufer ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht dieser Dritten verletzt wurde.
6.1
Die Ware ist vom Verkaufer auf die in der Bestellung angegebene oder (nachtraglich) schriftlich vereinbarte Weise an den oder die vereinbarten Orte zu liefern bzw. zur Lieferung zu versenden.
6.2
Soweit nicht ausdrucklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Kaufers.
6.3
Der Kaufer ist verpflichtet, die Ware an dem/den vereinbarten Ort(en) zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkaufer sie ihm liefert oder liefern lasst oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm vereinbarungsgemaB zur Verfugung gestellt wird. Bleibt der Kaufer diesbezuglich in Verzug, so gehen die dadurch entstehenden Schaden und Kosten zu seinen Lasten.
6.4
Der Verkaufer bemuht sich, die Ware ordnungsgemaB und zweckmaBig zu verpacken.
7.1
Der Verkaufer bemuht sich, die Ware zu dem/den im Auftrag angegebenen Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist(en) zu liefern. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum, an dem der Verkaufer den Auftrag schriftlich angenommen hat. Bei der Uberschreitung einer Lieferfrist ist der Verkaufer berechtigt, ohne zu einer Entschadigung verpflichtet zu sein, die Ware spatestens 20 Werktage nach Ablauf der Lieferfrist zu liefern.
7.2
Stehen die bestellten Waren dem Kaufer zur Verfugung, werden jedoch vom Kaufer nicht angenommen, so ist der Verkaufer nach eigenem Ermessen berechtigt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf:
- Entweder die Waren uber eine schriftliche Mitteilung an den Kaufer zu liefern, wobei die Waren ab dem Zeitpunkt der Absendung dieser Mitteilung beim Verkaufer oder beim Spediteur auf Kosten und Gefahr des Kaufers, einschlieBlich der Gefahr der Verschlechterung, gelagert werden.
- Oder den Vertrag mit dem Kaufer ganz oder teilweise auf die in Artikel 10 genannte Weise aufzulosen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. Der Kaufer haftet fur alle Schaden, die dem Verkaufer hierdurch entstehen.
7.3
Wenn ein Dritter gegen die Lieferung des Verkaufers Einspruch erhebt und dieser Einspruch dem Kaufer zuzurechnen ist, ist der Verkaufer unbeschadet des Vorstehenden berechtigt, diese Lieferung auszusetzen und/oder sofort zu stoppen und vom Kaufer eine Vergutung der entstandenen Kosten und Schaden zu verlangen, ohne dass der Verkaufer dem Kaufer gegenuber zu Schadenersatz verpflichtet ist.
7.4
Wurden bei der Lieferung auf Abruf keine Zahlungsbedingungen festgelegt, so hat der Verkaufer drei Monate nach Auftragserteilung Anspruch auf die vollstandige Zahlung des Gesamtauftrages.
7.5
Bei der Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der Kaufer gegenuber dem Verkaufer, spatestens innerhalb von 3 Monaten nach der Bestellung die Gesamtmenge der vom Kaufer bestellten Waren abzurufen. Die innerhalb dieser Frist nicht abgerufenen Waren lagern fur eine vom Verkaufer anzugebende maximale Dauer auf Kosten und Gefahr des Kaufers - einschlieBlich des Risikos der Qualitats- und Wertminderung - beim Verkaufer oder dem Frachtfuhrer. Artikel 9.1 gilt dabei ubereinstimmend.
Nach Ablauf der vom Verkaufer anzugebenden maximalen Lagerdauer ist der Verkaufer berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, den Vertrag mit dem Kaufer auf die in Artikel 10 unten genannte Weise ganz oder teilweise aufzulosen und die Waren an (einen) Dritte(n) zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Kaufer fur alle Schaden, die dem Verkaufer hierdurch entstehen.
8.1
Alle Preise, die der Verkaufer dem Kaufer anbietet, sind Nettopreise und verstehen sich ausschlieBlich Umsatzsteuer, Versicherung und Transportkosten, sofern nicht ausdrucklich anders angegeben. Der Verkaufer ist berechtigt, die angebotenen Preise jederzeit vor Abschluss des Vertrages im Sinne von Artikel 3.2 zu andern.
8.2
Der Verkaufer hat nach dem Zustandekommen des Vertrages das Recht auf Preisanderung, wenn die Preissteigerung die Folge eines der folgenden Faktoren ist: i) Steuererhohungen oder Erhohungen anderer Abgaben und/oder behordlicher Lasten, ii) veranderte Wechselkurse, iii) Lohnsteigerung, Erhohung der Transportkosten und/oder Einkaufspreise. Der Kaufer ist in diesem Fall jederzeit zur Auflosung des Vertrags innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Preisanderung an ihn gemaB Artikel 10 berechtigt, ohne dass der Verkaufer zu irgendeinem etwaigen Schadensersatz verpflichtet ist.
8.3
Liegt der Rechnungsbetrag einer gelieferten Sendung unter EUR 500,00, ist der Verkaufer berechtigt, einen Zuschlag exklusive Umsatzsteuer fur Verwaltungskosten zu berechnen.
8.4
Der Verkaufer ist berechtigt, vor der Lieferung zu fakturieren und eine vollstandige oder teilweise Zahlung zu verlangen. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Eine Zahlung kann auch fur Teillieferungen gefordert werden. Der Verkaufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Kaufer eine Anzahlung geleistet hat.
8.5
Hat der Kaufer die falligen Betrage nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollstandig bezahlt, gerat er nach Ablauf dieser Frist - oder 30 Tage nach Rechnungsdatum - in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall: a) schuldet der Kaufer Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Hohe des gesetzlichen Handelszinses gemaB Artikel 6:119a des niederlandischen Burgerlichen Gesetzbuchs (BW) ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag fallig wurde, bis zum Zeitpunkt der Zahlung und b) alle dem Verkaufer im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstehenden Kosten, wie Prozesskosten und auBergerichtliche Kosten, einschlieBlich der Kosten fur einen Rechtsbeistand, Gerichtsvollzieher und Inkassoburos, gehen zu Lasten des Kaufers. Die auBergerichtlichen Kosten (auch Mindestkosten) werden auf der Grundlage des Erlasses uber die Standardisierung von Inkassokosten (Besluit Normering Incassokosten) berechnet.
Dies alles gilt unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel des Verkaufers gemaB diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen und/oder geltendem Recht, einschlieBlich des Rechts auf Schadensersatz.
8.6
Fur den Fall, dass den vom Verkaufer gerichtlich geltend gemachten Zahlungsanspruchen ganz oder teilweise stattgegeben wird, hat der Kaufer dem Verkaufer alle dem Verkaufer entstandenen Verfahrenskosten einschlieBlich der Kosten des Rechtsbeistandes zu erstatten, und zwar auch solche Betrage, die vom Gericht nicht zugesprochen wurden, es sei denn, der Verkaufer wurde allein zum Tragen der Verfahrenskosten verurteilt.
8.7
Zahlungen des Kaufers dienen immer zur Zahlung aller falligen Zinsen und Kosten und in der Folge zur Zahlung der am langsten ausstehenden falligen Rechnungen, auch wenn der Kaufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine (spatere) Rechnung bezieht.
8.8
Der Kaufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, der Verkaufer hat bestatigt, dass die Beanstandungen des Kaufers bezuglich einer Rechnung berechtigt sind und diese Beanstandungen Auswirkungen auf die Hohe der Rechnung haben. Der Kaufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
8.9
Alle in diesem Artikel genannten Fristen sind Endfristen im Sinne von Art. 6:83(a) des niederlandischen Burgerlichen Gesetzbuches (BW).
9.1
Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen bleiben alle vom Verkaufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Waren Eigentum des Verkaufers, bis alle Forderungen des Verkaufers gegenuber dem Kaufer, im Sinne von Artikel 92 Buch 3 des niederlandischen Burgerlichen Gesetzbuches (BW), gleich aus welchem Grund und ungeachtet der Verjahrung, einschlieBlich Zinsen und Kosten, durch Zahlung des Kaufers getilgt worden sind. Vor der vollstandigen Zahlung ist der Kaufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfanden oder deren Eigentum zu ubertragen, ausgenommen die vom Verkaufer gelieferte Ware, die der Kaufer im Rahmen seines normalen Geschaftsbetriebs ubertragt. Im Falle eines VerstoBes dagegen sowie im Falle der vollstandigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen ist der Verkaufer berechtigt, alle vom Verkaufer gelieferten Waren zuruckzunehmen oder von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurucknehmen zu lassen, ohne dass es einer Genehmigung des Kaufers oder des Gerichts bedarf. Gleichzeitig wird dann jede Forderung des Verkaufers sofort und in voller Hohe fallig.
9.2
Der Kaufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares und unverwechselbares Eigentum des Verkaufers aufzubewahren. Der Kaufer ist verpflichtet, die Waren fur die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkaufer auf Verlangen die Policen dieser Versicherungen zur Einsichtnahme zur Verfugung zu stellen.
9.3
Fur den Fall, dass der Verkaufer seine in Absatz 1 genannten Rechte ausuben mochte, ermachtigt der Kaufer den Verkaufer oder einen von ihm zu benennenden Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkaufers befindet (oder befinden konnte), und dieses Eigentum mitzunehmen. Daraus eventuell entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kaufers.
9.4
Wenn die Finanzlage und/oder das Zahlungsverhalten des Kaufers nach Ansicht des Verkaufers dazu Anlass gibt, ist der Verkaufer berechtigt, vom Kaufer fur die erste oder nachfolgende Lieferungen unverzuglich eine Sicherheit in einer vom Verkaufer zu bestimmenden Form zu verlangen und/oder eine Vorauszahlung zu leisten. Wenn der Kaufer die geforderte Sicherheit nicht stellt, ist der Verkaufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Erfullung des Vertrages unverzuglich auszusetzen oder ihn aufzulosen, ohne selbst zu irgendeinem Schadenersatz gegenuber dem Kaufer verpflichtet zu sein, und alles, was der Kaufer dem Verkaufer aus welchem Grund auch immer schuldet, wird sofort fallig und zahlbar.
10.1
Die Auflosung des Vertrages kann ausschlieBlich schriftlich erfolgen. Die Auflosung des Vertrages wegen zurechenbarer Mangel ist nach Ablauf einer Ausschlussfrist sofort nach Ablauf dieser Frist moglich. In allen anderen Fallen, in denen noch kein Verzug vorliegt, ist eine Auflosung nur nach einer schriftlichen, moglichst detaillierten Inverzugsetzung zulassig, die eine angemessene Frist zur Erfullung setzt.
10.2
Fur den Fall, dass dem Kaufer oder dem Verkaufer ein Zahlungsaufschub gewahrt wird oder ein solcher angedroht wird, wenn ein Insolvenzantrag des Kaufers oder des Verkaufers gestellt wird, wenn der Kaufer oder der Verkaufer fur insolvent erklart wird, wenn der Kaufer seine Geschaftstatigkeit einstellt, wenn die Auflosung der juristischen Person beschlossen wird oder wenn der Verkaufer oder der Kaufer Informationen erhalt, die mit angemessener Sicherheit darauf hindeuten, dass der Kaufer oder der Verkaufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkaufer oder der Kaufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vertrage ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben aufzulosen, ohne gerichtliche Beteiligung erforderlich ist.
10.3
Im Falle der Auflosung des Vertrages werden die Waren, die der Verkaufer bereits geliefert hat, und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung nicht ruckgangig gemacht, es sei denn, der Kaufer weist nach, dass der Verkaufer in Bezug auf den wesentlichen Teil dieser Leistung in Verzug ist. Betrage, die der Verkaufer vor der Auflosung im Zusammenhang mit dem, was er in Ausfuhrung des Vertrages bereits ordnungsgemaB geleistet oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung des vorigen Satzes in voller Hohe fallig und werden zum Zeitpunkt der Auflosung sofort zahlbar.
10.4
Diese Auflosung kann sich nach dem Ermessen des Verkaufers auch auf bereits gelieferte Waren aus demselben Vertrag beziehen, wenn diese Waren nach diesem Vertrag (Auftragsbestatigung) als Set hatten geliefert werden sollen. In der/den vorgenannten Situation(en) ist der Kaufer berechtigt, die Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkaufer zuruckzusenden und eventuell geleistete Zahlungen fur die Ware vom Verkaufer zuruckzufordern.
10.5
Wenn der Kaufer irgendeine Verpflichtung aus einem Vertrag mit dem Verkaufer nicht erfullt, ist der Verkaufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt zwischen ihnen bestehenden Vertrage ohne gerichtliche Beteiligung auszusetzen, dies alles unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkaufers in einem solchen Fall.
11.1
Der Kaufer beachtet die Vorschriften uber die Art der Lagerung und den Umgang mit der gelieferten Waren. Der Kaufer kontrolliert die Ware bei Lieferung oder innerhalb von 3 Werktagen danach.
11.2
Reklamationen von Lieferungen des Verkaufers sind vom Kaufer innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich direkt an den Verkaufer zu richten, andernfalls erlischt das Recht zur Reklamation und die Lieferung gilt als akzeptiert. Dies ist nur dann anders, wenn der Kaufer nachweisen kann, dass es sich um einen Mangel handelt, der zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden hat, sich aber erst 3 Werktage nach der Lieferung gezeigt hat, und dass der Mangel bei der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Kontrolle nicht erkennbar war oder vernunftigerweise nicht erkennbar sein konnte. Reklamationen mussen mittels einer schriftlichen (oder per E-Mail) genauen Angabe der Art und des Grundes der Beanstandungen, in jedem Fall einschlieBlich datierter Fotos, die die Beanstandungen zeigen, und unter Vorlage der Packliste und (falls bekannt) der entsprechenden Rechnungsnummer erfolgen. Durch das Einreichen einer Reklamation wird die Verpflichtung zur Zahlung der streitigen Ware ausgesetzt. Der Kaufer muss die mangelhaften Waren innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der ersten Aufforderung des Verkaufers nach Einreichen einer Reklamation ordnungsgemaB verpackt an den Verkaufer senden.
11.3
Bei einer begrundeten Reklamation ist der Verkaufer verpflichtet, nach die mangelhaften Waren nach eigenem Ermessen nachzubessern oder durch andere Waren gemaB der Bestellung zu ersetzen, sofern die Neulieferung oder Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist nach der begrundeten Reklamation erfolgt. Der Kaufer hat in diesem Fall kein Recht auf Schadenersatz.
11.4
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine eventuelle Wertminderung der Ware bei der Bestimmung der Folgen einer begründeten Reklamation zu berücksichtigen Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die Wertminderung vollständig auf den Verkäufer zurückzuführen ist.
11.5
Rucksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen, von denen die im zweiten Satz von Absatz 2 genannten Informationen nicht vorab gesendet wurden oder diesen nicht beiliegen, sind nicht zulassig. Sendet der Kaufer dennoch entgegen dieser Regelung Waren zuruck oder sendet er Waren unberechtigterweise zuruck, werden diese auf Gefahr und Kosten des Verkaufers, sofern die Annahme vom Verkaufer nicht verweigert wurde, zur Verfugung des Kaufers gehalten, ohne dass eine Anerkennung der Richtigkeit eines etwaigen Garantieanspruches moglich ist. Die Kosten fur unbegrundete Rucksendungen gehen zu Lasten des Kaufers.
12.1
Angaben des Verkaufers oder in seinem Namen uber die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Anwendungsmoglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Waren sind indikativ und gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verkaufer ausdrucklich schriftlich in Form einer Garantie bestatigt werden.
12.2
Wenn der Kaufer wahrend der Garantiefrist ohne vorherige Zustimmung des Verkaufers Reparaturen oder Anderungen an den gelieferten Waren vornimmt oder vornehmen lasst, erlischt die Garantiepflicht sofort.
12.3
Der Verkaufer haftet nicht fur Schaden, die auf einem Mangel, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen Handlung des Verkaufers beruhen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlassigkeit des Verkaufers personlich oder von zur Geschaftsfuhrung des Verkaufers gehorenden leitenden Angestellten vor.
12.4
Haftet der Verkaufer ungeachtet der Bestimmungen aus 12.3, beschrankt sich diese Haftung auf den Ersatz des vom Kaufer erlittenen direkten Schadens bis zur Hohe des Rechnungsbetrags fur den betreffenden (Teil-)Vertrag oder Auftrag. In keinem Fall jedoch ubersteigt die Gesamthaftung des Verkaufers fur unmittelbare Schaden, gleich aus welchem Grund, EUR 50.000,00.
12.5
Unter einem direkten Schaden ist ausschlieBlich zu verstehen:
a. angemessene Kosten, die der Kaufer aufwenden musste, um die Erfullung des Vertrages durch den Verkaufer herbeizufuhren Dieser alternative Schaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag durch oder auf Veranlassung des Kaufers aufgelost wird.
b. angemessene Kosten fur die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen unmittelbaren Schaden im Sinne dieses Vertrages handelt
c. angemessene Kosten, die zur Schadensvermeidung oder -begrenzung entstanden sind, sofern der Kaufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieses Vertrages gefuhrt haben.
12.6
AuBer bei Vorsatz oder bewusster Fahrlassigkeit ist die Haftung des Verkaufers fur Folgeschaden ausgeschlossen. Als Folgeschaden gelten auch entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechung. Die Bestimmungen aus Artikel 12.4 gelten ubereinstimmend.
12.7
Voraussetzung fur das Bestehen eines etwaigen Schadensersatzanspruches ist stets, dass der Kaufer dem Verkaufer den Schaden so schnell wie moglich nach dessen Eintritt schriftlich anzeigt. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch gegen den Verkaufer verjahrt bereits mit Ablauf von 6 Monaten nach Kenntnisnahme des Schadens/der Forderung. Unter Kenntnisnahme ist zu verstehen: der Zeitpunkt, in dem der Kaufer wusste oder hatte wissen mussen, dass ein Schaden vorliegt.
13.1
Keine der Parteien ist verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfullen, wenn sie durch hohere Gewalt daran gehindert wird.
13.2
Unter hoherer Gewalt wird jeder Umstand verstanden, einschlieBlich, aber nicht beschrankt auf Eis, extreme Wetterbedingungen, Terroranschlage, Uberschwemmungen, gesetzliche Beschrankungen, Unzulanglichkeiten von Lieferanten und Helfern des Verkaufers, Streik, staatliche Eingriffe, einschlieBlich staatlicher MaBnahmen bei Pandemien wie z.B., aber nicht beschrankt auf, Lockdowns, SchlieBung von Fabriken und Grenzen, Lieferverzogerungen, Exportverbote, Unruhen, Krieg, Mobilmachung, Transportbeschrankungen, defekte Maschinen, Storungen in der Energieversorgung, Einfuhrbeschrankungen, Feuer und alle anderen Umstande, die auBerhalb der Kontrolle des Verkaufers oder Kaufers liegen und aufgrund derer die normale Erfullung des Vertrages vom Verkaufer oder Kaufer vernunftigerweise nicht verlangt werden kann.
13.3
Die von der hoheren Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzuglich schriftlich zu benachrichtigen.
13.4
Im Falle von hoherer Gewalt kann die Gegenpartei keine Entschadigung verlangen.
13.5
Wenn ein Fall von hoherer Gewalt dazu fuhrt, dass ein vereinbarter Termin oder eine vereinbarte Frist, einschlieBlich einer eventuellen Nachlieferungsfrist von 20 Arbeitstagen, uberschritten wird, ist die Gegenpartei berechtigt, den betreffenden Vertrag schriftlich aufzulosen, ohne dass die auflosende Partei dadurch schadenersatzpflichtig wird.
14.1
Nicht mangelhafte Ware darf nur nach ausdrucklicher schriftlicher Zustimmung des Verkaufers und gemaB dessen Rucksendungsweisungen an den Verkaufer zuruckgesandt werden.
14.2
Sofern der Verkaufer keine anderslautenden Anweisungen erteilt, hat der Kaufer Rucksendungen von nicht mangelhaften Waren portofrei und mit einer schriftlichen Erklarung zu versenden. Diese Erklarung muss in jedem Fall das Datum, an dem der Kaufer die betreffenden Waren vom Verkaufer erworben hat, sowie das Datum und die Nummer der entsprechenden Rechnung des Verkaufers enthalten.
14.3
Rucksendungen werden nur dann gutgeschrieben, wenn die betreffenden Waren noch verkaufsfahig sind. Dies liegt im Ermessen des Verkaufers.
14.4
Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absatze erfolgt eine Gutschrift nur unter der Voraussetzung, dass die zuruckgesandten Waren in der unbeschadigten Originalverpackung verpackt und frei von Preis- und/oder sonstigen Kennzeichnungsetiketten oder Aufklebern ist.
14.5
Im Falle einer Rucksendung nach Lieferung kann der Verkaufer - nach eigenem Ermessen - den Nettorechnungsbetrag je nach Absatzfahigkeit und Art der zuruckgegebenen Waren teilweise gutschreiben.
14.6
Der Kaufer bleibt fur den nach der Gutschrift verbleibenden Betrag haftbar, es sei denn, die Parteien haben ausdrucklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
15.1
Alle Streitfalle im Zusammenhang mit einem Vertrag oder der Ausfuhrung eines Vertrages zwischen dem Kaufer und dem Verkaufer, die nicht in gegenseitiger Rucksprache zwischen den Parteien gelost werden konnen, werden dem zustandigen Richter in dem Bezirk vorgelegt, in dem der Verkaufer seinen Sitz hat. Der Verkaufer hat abweichend hiervon das Recht, dem zustandigen Richter des Bezirks einen Streitfall vorzulegen, in dem der Kaufer seinen Sitz hat, vorzulegen.
15.2
Auf alle Vertrage und Rechtsverhaltnisse aus anderen Grunden zwischen dem Kaufer und dem Verkaufer findet niederlandisches Recht Anwendung. Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausdrucklich ausgeschlossen.
Hinterlegt bei der Handelskammer in Utrecht (Die Niederiande) unter der Nummer 40478858 am 18-01-2021.
Watergoorweg 79
3861 MA Nijkerk
Netherlands
+31 (0) 88 5525200
info@kubus-sports.nl